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Koalitionsvertrag 2025: Die elektronische Zeiterfassung kommt!

Lesezeit: 3 Minuten

Zuletzt bearbeitet 22.04.2025

Unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ haben die CDU, CSU und SPD ihren neuen Koalitionsvertrag vorgestellt. Eines steht fest: Die bevorstehende Legislaturperiode bringt grundlegende Veränderungen im Arbeitsrecht mit sich. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Pflicht der elektronischen Zeiterfassung, zu Höchstarbeitszeiten und zur Vertrauensarbeitszeit.

Wichtige Informationen auf einen Blick

Die CDU, die CSU und die SPD haben für die 21. Legislaturperiode zahlreiche Vorhaben in petto. Ein zentrales Anliegen ist die Reform des Arbeitsrechts, die weitreichende Neuerungen mit sich bringen soll. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf die Anpassung der Arbeitszeitgesetze gelegt, um sowohl die Flexibilität der Arbeitszeiten zu erhöhen als auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.

Verpflichtende elektronische Zeiterfassung

Dieses Thema ist seit einiger Zeit in Deutschland ein Gesprächsthema und wird nun Teil des neuen Koalitionsvertrags. Die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung wird verpflichtend; dabei soll der Prozess so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden. Für kleine und mittelständische Unternehmen sind angemessene Übergangsregelungen vorgesehen.

Höchstarbeitszeit

Im Einklang mit der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden. Dies soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Die Ausgestaltung dieser Regelung wird in Gesprächen mit den Sozialpartnern entwickelt.

Besonderheiten für kleine und mittelständische Unternehmen

Im Koalitionsvertrag werden KMU besonders berücksichtigt. Für kleine und mittelständische Unternehmen sind Übergangsregelungen für die verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung vorgesehen. Dies ist wichtig zu betonen, da im Gesetzesentwurf von 2023 Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden noch vom Gesetz ausgeschlossen waren.

Vertrauensarbeitszeit

Ein häufig diskutiertes Thema in Bezug auf die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist die Vertrauensarbeitszeit. Die gute Nachricht: Die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung bedeutet nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass „die Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie weiterhin möglich bleibt.“ Es bleibt jedoch unklar, wie die Koalition dies konkret umsetzen will, da das EU-Recht nicht spezifisch auf das Modell der Vertrauensarbeitszeit eingeht und keine Arbeitszeitmodelle von der Erfassungspflicht ausgenommen sind.


Die Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell, bei dem die Arbeitgebenden weitgehend darauf verzichten, Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit festzulegen. Nach EU-Recht ist es nicht zulässig, in diesem Modell vollständig auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten. Auch wenn es nicht notwendig ist, den genauen Beginn und das Ende der Arbeitszeit zu dokumentieren, müssen dennoch Aufzeichnungen geführt werden. Diese Dokumentationen sollen sicherstellen, dass arbeitszeitrechtliche Vorgaben wie Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten eingehalten werden, sodass Arbeitgebende mögliche Verstöße erkennen können.


Was bedeutet das für Sie?

Nachdem das Thema der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung zunächst in den Hintergrund gerückt war, bringt der neue Koalitionsvertrag es wieder ins Rampenlicht. Eines ist sicher: Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel, und die deutsche Regierung ist sich dessen bewusst. Im kommenden Jahr wird die elektronische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in den deutschen Arbeitsalltag integriert.


Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um sich auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten. Mit TimeTac an Ihrer Seite wird die Umstellung auf die verpflichtende elektronische Zeiterfassung zum Kinderspiel. TimeTac unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und zugleich eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen.

Disclaimer: Dieser Blogbeitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

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