- Key Takeaways
- Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten: Definition & Unterschiede
- Gibt es im DACH-Raum ein Recht auf Arbeiten im Homeoffice?
- Rechtsgrundlagen von Homeoffice-Vereinbarungen
- Diese 5 Pflichtbereiche müssen in einer Homeoffice-Regelung abgedeckt werden
- 1. Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und Zeiterfassung
- 2. Arbeitsschutz, Ergonomie und Mindeststandards
- 3. Datenschutz und IT-Sicherheit im Homeoffice
- 4. Unfallversicherung, Meldewege und Dokumentation
- 5. Kosten, Arbeitsmittel und Auslagenersatz
- So setzen Sie eine Homeoffice-Richtlinie erfolgreich um
- Checkliste für Ihre Homeoffice-Richtlinien
- Beendigung des Telearbeitsplatzes: Rückkehr ins Büro, Kündigung und Modalitäten
- FAQ zu Homeoffice Regelungen DACH
- Weitere nützliche Quellen
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Homeoffice-Regelungen im DACH-Raum 2026: Rechte, Pflichten und Gesetze
Lesezeit: 8 Minuten
Zuletzt bearbeitet 23.03.2026
Homeoffice-Regelungen im DACH-Raum haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Dieser Artikel erklärt die aktuellen gesetzlichen Grundlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und zeigt, welche Pflichten Unternehmen bei Homeoffice, mobiler Arbeit und Telearbeit beachten müssen.
Key Takeaways
- Es gibt im DACH-Raum in der Regel kein automatisches Recht auf Homeoffice. Entscheidend sind Arbeitsvertrag, Homeoffice-Vereinbarung, Betriebsvereinbarung oder interne Richtlinien.
- Zentrale Pflichtbereiche: Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz, Unfallversicherung, Kosten & Arbeitsmittel.
- Empfehlung: Homeoffice-Richtlinie für Standards + individuelle Vereinbarung für persönliche Details. In Österreich ist die Vereinbarung nach dem Telearbeitsgesetz (TelearbG) verpflichtend.
Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten: Definition & Unterschiede
Was auf den ersten Blick ähnlich klingt, hat in der Praxis unterschiedliche rechtliche und organisatorische Folgen. Damit Sie Homeoffice-Regelungen rechtskonform und effizient gestalten, ist eine einheitliche Verwendung der Begriffe im Unternehmen entscheidend. An den jeweiligen Definitionen hängen konkrete Pflichten, Prozesse und Verantwortlichkeiten, etwa bei der Arbeitszeiterfassung, dem Arbeitsschutz, dem Unfallversicherungsschutz oder der Kostentragung.
Was versteht man unter Homeoffice?
Unter Homeoffice versteht man in der Praxis die Arbeit von zu Hause, in der Regel an der Wohnadresse der Mitarbeitenden. Üblicherweise ist dort ein fester Arbeitsplatz eingerichtet, an dem regelmäßig gearbeitet wird. Für diesen Arbeitsplatz gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Anforderungen wie im Betrieb, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Datenschutz. Homeoffice wird daher häufig über eine Homeoffice-Vereinbarung oder als Teil einer unternehmensweiten Homeoffice-Richtlinie geregelt.
Was ist mobiles Arbeiten?
Mobiles Arbeiten ist ortsflexibel angelegt und nicht an einen festen Arbeitsplatz gebunden. Die Arbeitsleistung kann unterwegs oder an wechselnden Orten erbracht werden, etwa im Zug, im Café, im Hotel oder in einem Coworking Space. Gerade diese Flexibilität führt dazu, dass bestimmte Pflichten, insbesondere im Bereich Arbeitsschutz und Ergonomie, anders ausgestaltet sind als beim Homeoffice. Für Unternehmen ist es daher wichtig, mobiles Arbeiten klar vom Homeoffice abzugrenzen und gesondert zu regeln.
Was ist Telearbeit?
Telearbeit wird im DACH-Raum unterschiedlich definiert. In Deutschland wird der Begriff in der Praxis häufig enger verstanden: Ein Telearbeitsplatz ist hier ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich von Beschäftigten. In Österreich ist Telearbeit seit 2025 durch das Telearbeitsgesetz deutlich breiter gefasst und umfasst verschiedene Formen ortsunabhängiger Arbeit, einschließlich Homeoffice und mobiler Arbeit. In der Schweiz existiert keine einheitliche gesetzliche Definition, relevant sind hier vor allem Bestimmungen zu Arbeitszeit, Kosten und Arbeitsschutz sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Kostentragungspflicht bei dauerhafter Heimarbeit.
Praxis-Tipp: Definieren Sie in Ihrer Homeoffice-Regelung klar, was unter Homeoffice, mobilem Arbeiten und Telearbeit verstanden wird und welche Regeln jeweils gelten. So schaffen Sie Transparenz, vermeiden Abgrenzungsprobleme und stellen eine konsistente Anwendung Ihrer Richtlinien sicher.
Gibt es im DACH-Raum ein Recht auf Arbeiten im Homeoffice?
Die Frage nach einem Recht auf Homeoffice gehört zu den häufigsten Anfragen, die HR-Manager im Arbeitsalltag erreichen. Mitarbeitende erwarten zunehmend flexible Arbeitsmodelle, gleichzeitig müssen Unternehmen rechtliche Vorgaben und interne Strukturen berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei nicht nur das jeweilige Landesrecht, sondern vor allem, welche Regelungen im Unternehmen konkret getroffen werden.
Recht auf Homeoffice Deutschland
Ein generelles, automatisches Recht auf Homeoffice gibt es in Deutschland nicht. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen oder interne Regelungen des Unternehmens sowie deren konkrete Umsetzung. Für Homeoffice gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften wie im Betrieb, insbesondere zu Arbeitszeiten, Pausen und Arbeitnehmerrechten.
Recht auf Homeoffice Österreich
Auch in Österreich erfordert Homeoffice bzw. Telearbeit grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden und Beschäftigten. Seit dem 1. Jänner 2025 gilt das neue Telearbeitsgesetz (TelearbG), das den rechtlichen Rahmen für Telearbeit erweitert. Für HR und Geschäftsführung ist die Homeoffice-Vereinbarung zentral, da sie arbeitsrechtliche Aspekte, Kostenregelungen sowie die Beendigung der Tätigkeit klar festlegt. Eine einseitige Anordnung von Homeoffice ist nicht möglich.
Recht auf Homeoffice Schweiz
In der Schweiz gibt es kein pauschales Recht auf Homeoffice. Üblich ist die Regelung über Arbeitsvertrag oder Weisungen. Wichtig: Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid 4A 533/2018 klargestellt, dass Arbeitgebende, die ihre Mitarbeitenden dauerhaft zur Heimarbeit verpflichten und keinen alternativen Arbeitsplatz bereitstellen, eine angemessene Entschädigung für die Nutzung privater Räumlichkeiten leisten müssen (Art. 327a OR). Besonders relevant sind hier die Kosten- und Spesenfragen, also welche Auslagen durch das Unternehmen übernommen werden. Auch im Homeoffice gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Grundsätze wie bei der Arbeit im Betrieb.
Rechtsgrundlagen von Homeoffice-Vereinbarungen
Eine klare Rechtsgrundlage für Homeoffice ist entscheidend, um Rechtssicherheit für Unternehmen und Mitarbeitende zu schaffen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz folgt die Handlungslogik dabei einem ähnlichen Muster: Homeoffice, mobiles Arbeiten oder Telearbeit sollten auf einer vertraglichen oder vereinbarten Basis geregelt werden. Ohne diese Grundlage entstehen Unsicherheiten bei Haftung, Arbeitszeiterfassung oder Kostenübernahme.
Zudem müssen zentrale Pflichtbereiche abgedeckt werden: Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Datenschutz, Unfallversicherung und Kosten. Bewährt hat sich ein zweistufiges System: zentrale Standards in einer Homeoffice-Richtlinie plus flexible, individuelle Vereinbarungen. Diese Kombination schafft Transparenz, Akzeptanz und Rechtssicherheit.
Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
In Deutschland gibt es kein allgemeines Gesetz für Homeoffice. Relevante Vorschriften:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) & Bildschirmarbeitsverordnung: Sichere, ergonomische Arbeitsplätze.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an die Einrichtung und den Gesundheitsschutz von Telearbeitsplätzen.
- DSGVO: Schutz personenbezogener Daten.
Arbeitgeber müssen für Telearbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV durchführen.
Homeoffice wird über Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder interne Richtlinien geregelt. Standards sind zentral, individuelle Details vertraglich festzulegen.
Gesetzliche Grundlagen in Österreich
Seit dem 1. Jänner 2025 ist das Telearbeitsgesetz (TelearbG) zentral. Es regelt Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Arbeitsort, Kosten und Beendigung. Ergänzend relevant sind das ASchG und die Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) zu Ergonomie, Ausstattung und Sicherheit. Homeoffice-Vereinbarungen sind verpflichtend und bauen idealerweise auf klaren Unternehmensrichtlinien auf.
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Homeoffice-Recht, die Regelung erfolgt über Arbeitsvertrag oder Weisungen. Relevante Vorschriften sind:
- Arbeitsgesetz (ArG): Arbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten
- Art. 327a OR (Auslagenersatz): Kostenübernahme bei angeordneter Heimarbeit
- Unfallversicherungsgesetz (UVG): Arbeits- und Wegeunfälle
- Datenschutzgesetz (DSG): Schutz von Mitarbeiter- und Unternehmensdaten
Auch hier schaffen Richtlinien plus individuelle Vereinbarungen die notwendige Rechtssicherheit.
Rolle von Betriebsvereinbarung, Richtlinie und Vertrag
Eine solide Homeoffice-Richtlinie kombiniert mit individuellen Vereinbarungen ist entscheidend:
- Betriebsvereinbarung: Standards für alle, Pflichten und Genehmigungen.
- Homeoffice-Richtlinie: Arbeitszeit, Datenschutz, IT-Sicherheit, Arbeitsschutz, Kosten und Spesen.
- Arbeitsvertrag / individuelle Vereinbarung: Persönliche Bedingungen: Arbeitsort, Umfang, Ausstattung, Zeiterfassung.
Besonders in Österreich ist die Vereinbarung nach dem TelearbG verpflichtend, in Deutschland und der Schweiz empfiehlt sich die Kombination von Richtlinie und Vereinbarung zur Minimierung von Risiken und Unsicherheiten.
Diese 5 Pflichtbereiche müssen in einer Homeoffice-Regelung abgedeckt werden
Unabhängig von länderspezifischen Details gibt es fünf zentrale Pflichtbereiche, die jede Homeoffice-Policy und Homeoffice-Vereinbarung konsequent regeln sollte. Arbeitgebende sind dabei verpflichtet, gemeinsam mit dem Betriebsrat die Einführung und Ausgestaltung von Homeoffice-Regelungen zu prüfen und den Arbeitsschutz sicherzustellen. Nur so können Rechtssicherheit, Risikominimierung und verlässliche Rahmenbedingungen gewährleistet werden.
1. Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten und Zeiterfassung
- Es gilt die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu berücksichtigen.
- Legen Sie Kernzeiten, Pausenregelungen und Nichterreichbarkeit klar fest.
- Beachten Sie, dass gesetzliche Arbeitszeitregelungen auch im Homeoffice gelten, inklusive Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen und Sonn-/Feiertagsarbeitsverbot.
- Etablieren Sie einen transparenten Prozess für die Zeiterfassung, inklusive klarer Zuständigkeiten.
- Verhindern Sie „unsichtbare Überstunden“ durch klare Dokumentation und einfache Erfassung.
Praxis-Tipp: Einheitliche Regeln zu Arbeitszeit und Erreichbarkeit steigern Mitarbeitenden-Zufriedenheit und Rechtssicherheit. Gerade im Homeoffice, wo Arbeitszeiten weniger sichtbar sind, braucht es eine verlässliche Lösung zur Zeiterfassung. Ein Zeiterfassungsystem wie TimeTac hilft Ihnen, auch im Homeoffice Arbeitszeiten lückenlos und gesetzeskonform zu dokumentieren.
2. Arbeitsschutz, Ergonomie und Mindeststandards
- Mindestanforderungen an den Arbeitsplatz festlegen, z. B. Bildschirm, Stuhl und Beleuchtung
- Selbstauskünfte oder Checklisten für Mitarbeitende nutzen
- Unterweisungen praxisnah schulen und dokumentieren
Länderspezifische Hinweise: In Deutschland ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 und § 6 ArbSchG relevant, in Österreich ASchG und BSV. In der Schweiz wird eine vergleichbare Risikoprüfung empfohlen, auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur formellen Gefährdungsbeurteilung besteht.
3. Datenschutz und IT-Sicherheit im Homeoffice
- Klären Sie Zugriffsschutz, VPN, Passwörter, Bildschirmsperre und Gerätesicherheit.
- Klären Sie, ob private Geräte genutzt werden dürfen und unter welchen Bedingungen.
- Permanente Überwachung (z. B. Kamera) ist unzulässig; Datenschutzrechte der Mitarbeitenden müssen gewahrt bleiben.
- Klären Sie den Umgang mit vertraulichen Unterlagen (keine privaten Ausdrucke, keine Ablage in offenen Bereichen).
Ziel: Schutz von Unternehmensdaten und personenbezogenen Daten auch außerhalb des Büros.
4. Unfallversicherung, Meldewege und Dokumentation
- Erklären Sie, welche Unfälle als Arbeitsunfälle gelten und wie sie zu melden sind.
- Unfallversicherung gilt für Homeoffice, sofern der Unfall im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Arbeit steht.
- Auch Wegeunfälle zwischen Wohnort, Hauptarbeitsstätte und Homeoffice können unter bestimmten Voraussetzungen versichert sein.
- Legen Sie Meldewege, Dokumentationspflichten und benötigte Informationen fest.
Schweiz: Die Abgrenzung zwischen versichertem Arbeitsunfall und privatem Unfall im Homeoffice ist im Einzelfall zu prüfen. Die SUVA empfiehlt, Unfälle im Homeoffice unverzüglich zu melden und den Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nachvollziehbar zu dokumentieren.
5. Kosten, Arbeitsmittel und Auslagenersatz
- Klären Sie, welche Mittel gestellt werden und wer den Support übernimmt.
- Wenn Mitarbeitende eigene Geräte nutzen, muss der Arbeitgebende eine angemessene Kostenerstattung leisten.
- Liegt das Homeoffice überwiegend im Interesse des Arbeitgebenden, trägt dieser die Kosten für Einrichtung und Ausstattung.
- Legen Sie fest, ob Pauschalen oder Abrechnung nach Nachweis erfolgt.
- Verankern Sie die Regelungen transparent, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Hinweis: Besonders in Österreich ist die Homeoffice-Vereinbarung nach dem Telearbeitsgesetz (TelearbG) verbindlich, in Deutschland und der Schweiz empfiehlt sich die Kombination von Richtlinie und Vereinbarung.
So setzen Sie eine Homeoffice-Richtlinie erfolgreich um
Eine klar strukturierte Homeoffice-Richtlinie ist die Basis für rechtssicheres Arbeiten außerhalb des Büros. Sie schafft Transparenz für Mitarbeitende, entlastet Führungskräfte und liefert HR eine verlässliche Grundlage für die Umsetzung.
Best Practices:
- Definieren Sie zentrale Standards für Arbeitszeit, Arbeitsschutz, IT-Sicherheit, Kosten und Ausstattung.
- Halten Sie die Richtlinie verständlich und praxisnah, gleichzeitig flexibel für individuelle Homeoffice-Vereinbarungen.
- Nutzen Sie eine modulare Struktur: Standards zentral regeln, individuelle Details separat vereinbaren.
- Achten Sie auf klare Definitionen von Homeoffice, mobiler Arbeit und Telearbeit – die Grundlage für konsistente Umsetzung und Rechtssicherheit.
Checkliste für Ihre Homeoffice-Richtlinien
Grundlagen:
- Zweck der Richtlinie, Geltungsbereich und Zielgruppen festlegen.
- Einheitliche Definitionen für Homeoffice, mobiles Arbeiten und Telearbeit einfügen.
Organisation & Genehmigung:
- Voraussetzungen, Genehmigungsprozesse und Verantwortlichkeiten klar definieren.
- Kriterien für regelmäßige Überprüfung und Anpassung festlegen.
Arbeitszeit & Organisation:
- Regeln zu Arbeitszeit, Pausen, Erreichbarkeit und Nichterreichbarkeit formulieren.
- Zeiterfassung, Reporting-Pflichten und Zuständigkeiten klären.
IT, Datenschutz & Sicherheit:
- Datenschutz- und IT-Sicherheitsmaßnahmen beschreiben.
- Regeln für private Geräte (BYOD) definieren.
Arbeitsschutz:
- Mindestanforderungen an Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung festlegen.
- Selbstaudits oder Checklisten für Mitarbeitende bereitstellen.
Kosten & Ausstattung:
- Regelungen zu Arbeitsmitteln, Kostenerstattung und Pauschalen klar definieren.
Kontrollen & Compliance:
- Zulässige Kontrollen, Grenzen und Do’s & Don’ts für Führungskräfte und Mitarbeitende beschreiben.
Beendigung & Änderungen:
- Vorgehen bei Rückkehr ins Büro oder Anpassung der Homeoffice-Richtlinie definieren.
Sonderfälle:
- Umgang mit Dienstreisen, Arbeiten im Ausland, Coworking-Spaces und mobilen Arbeitsorten klären.
- Grenzüberschreitende Arbeitskonstellationen explizit berücksichtigen.
Beendigung des Telearbeitsplatzes: Rückkehr ins Büro, Kündigung und Modalitäten
Die Beendigung eines Telearbeitsplatzes sollte zwingend Bestandteil jeder Homeoffice- oder Telearbeitsvereinbarung sein – und die Anforderungen unterscheiden sich je nach Land deutlich. In Österreich regelt das TelearbG die Beendigung seit 2025 verbindlich: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können die Telearbeitsvereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsletzten beenden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Eine einseitige, fristlose Auflösung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Deutschland und die Schweiz kennen keine gesetzlich vorgeschriebene Beendigungsfrist für Homeoffice. Fehlt eine vertragliche Regelung, ist die Rückkehr ins Büro rechtlich riskant und konfliktanfällig. Empfehlenswert ist daher in jedem Fall eine schriftliche Festlegung von Fristen, Rückgabemodalitäten für Arbeitsmittel und gegebenenfalls Anpassungen des Arbeitsvertrags.
FAQ zu Homeoffice Regelungen DACH
Nein. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es kein automatisches Recht auf Homeoffice. Entscheidend sind Arbeitsvertrag, Homeoffice- oder Telearbeitsvereinbarung, Betriebsvereinbarung oder interne Richtlinien. Ohne Vereinbarung kann Homeoffice nicht einseitig angeordnet werden.
Homeoffice bezeichnet die regelmäßige Arbeit von zu Hause an einem festen Arbeitsplatz. Mobiles Arbeiten ist ortsunabhängig, z. B. unterwegs oder in Coworking Spaces. Telearbeit ist rechtlich unterschiedlich definiert: in Deutschland meist enger (fester Telearbeitsplatz), in Österreich seit 2025 breiter gefasst (TelearbG). Die Abgrenzung ist wichtig wegen Arbeitsschutz, Kostentragung und Zeiterfassung
Arbeitszeit, Pausen, Kernzeiten und Zeiterfassung einhalten
Arbeitsschutz und ergonomische Mindeststandards sicherstellen
Datenschutz und IT-Sicherheit gewährleisten
Arbeitsmittel bereitstellen oder Kosten erstatten
Klare Regeln für Erreichbarkeit und Nichterreichbarkeit
Im Rahmen der Dokumentationspflicht im Minijob müssen folgende Angaben festgehalten werden:
Beginn der täglichen Arbeitszeit
Ende der täglichen Arbeitszeit
Dauer der täglichen Arbeitszeit (ohne Pausen)
Ja, in Österreich nach TelearbG verpflichtend. In Deutschland und der Schweiz empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Ja. Gesetzliche Arbeitszeitregelungen gelten auch im Homeoffice, bei Telearbeit und mobilem Arbeiten. Zeiterfassung, Pausen, Kernzeiten und Regeln zur Nichterreichbarkeit müssen klar definiert sein.
Ja, ohne bestehende Homeoffice-Vereinbarung kann ein Arbeitgebender die Arbeit im Homeoffice ablehnen. Besteht bereits eine Vereinbarung, ist die Beendigung nur unter den darin geregelten Bedingungen möglich – in Österreich gilt nach TelearbG eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat zum Monatsletzten. Fehlen klare Regelungen in Deutschland oder der Schweiz, ist die Beendigung rechtlich riskant und kann zu Konflikten führen.
Weitere nützliche Quellen
Österreich
- Bundesministerium für Finanzen (o. D.), „Häufig gestellte Fragen zum Telearbeitspauschale (Homeoffice-Pauschale)“, https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/werbungskosten/home-office-pauschale.html, Bundesministerium für Finanzen
- oesterreich.gv.at, „Steuerliche Telearbeits-Regelungen (Telearbeitspauschale)“, https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/arbeit_beruf_und_pension/arbeitnehmerveranlagung/steuerliche-telearbeits-regelungen-telearbeitspauschale,
- Wirtschaftskammer Österreich, „Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht 2025“, o. D., https://www.wko.at/arbeitsrecht/aenderungen-im-arbeits-und-sozialrecht-2025, wko.at
- Wirtschaftskammer Österreich (PDF), „Die wichtigsten Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht ab 1.1.2025“, o. D., https://www.wko.at/oe/news/gesetzliche-aenderungen-arbeits-sozialrecht1.1.2025.pdf, wko.at
- Arbeiterkammer Oberösterreich, „Telearbeit seit 1.1.2025 neu geregelt“, 24.03.2025, https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/Telearbeit-seit-1.1.2025-neu-geregelt.html, Arbeiterkammer Oberösterreich
- Wirtschaftskammer Österreich, „Steuerliche Regelungen im Zusammenhang mit Telearbeit (Homeoffice)“, o. D., https://www.wko.at/lohnverrechnung/telearbeit
Deutschland
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, „Arbeitsstättenverordnung, § 2 (Telearbeitsplätze)“, o. D., https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__2.html, Gesetze im Internet
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, „Arbeitszeitgesetz, § 3 (Arbeitszeit der Arbeitnehmer)“, o. D., https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html, Gesetze im Internet
- Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet, „Betriebsverfassungsgesetz, § 87 (Mitbestimmungsrechte)“, o. D., https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html, Gesetze im Internet
- DGUV, Arbeit & Gesundheit, „Versicherte Wege im Homeoffice“, 20.10.2023, https://aug.dguv.de/recht/versicherte-wege-im-homeoffice/, DGUv Augmented
- Bundesministerium der Finanzen, „EStH 2024, § 4, Tagespauschale“, o. D., https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2024/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen-2-24b/3-Gewinn-4-7i/Paragraf-4/inhalt.html, Bundesministerium der Finanzen
- Bundesministerium der Finanzen, „LStH 2025, Anhang 19 I, Häusliches Arbeitszimmer, Verweis Tagespauschale“, o. D., https://esth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/B-Anhaenge/Anhang-19/I/inhalt.html, Bundesministerium der Finanzen
- Finanzverwaltung NRW, „Häusliches Arbeiten, Tagespauschale“, o. D., https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/arbeitnehmende/werbungskosten/haeusliches-arbeiten, Finanzamt NRW
Schweiz
- SECO (PDF), „Wegleitung zum Arbeitsgesetz, Art. 15a Tägliche Ruhezeit“, https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsgesetz%20und%20Verordnungen/Wegleitungen/Wegleitung-ArG/ArG_art15a.pdf.download.pdf/ArG_art15a_de.pdf, SECO
- Obligationenrecht (Sekundär-Textdarstellung), „Art. 327a OR Auslagenersatz“, o. D., https://lawbrary.ch/law/art/OR-v2022.01-de-art-327a/, Lawbrary
- VISCHER (Blog), „Entschädigung für Home-Office, Kein Grund zur Panik“, 26.05.2020, https://www.vischer.com/know-how/blog/entschaedigung-fuer-home-office-kein-grund-zur-panik-38385/,
- swissblawg (Blog), „4A_533/2018, Homeoffice, Entschädigung für Nutzung eines privaten Zimmers als Arbeitszimmer“, 2019, https://swissblawg.ch/2019/05/4a_533-2018-homeoffice-entschaedigung-fuer-nutzung-eines-privaten-zimmers-als-arbeitszimmer.html, swissblawg
- HÜBERLI LAW (PDF), „Homeoffice, Entschädigungspflicht für Nutzung privater Räumlichkeiten (Entscheid 4A_533/2018)“, 2019, https://hueberli.com/wp-content/uploads/2019/10/hueberli.com-lawblog-entschaedigung-homeoffice.pdf, Hueberli Lawyers DE
Datenschutz
- EUR-Lex, „Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Amtsblatt“, 04.05.2016, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/eng.
Dieser Blogbeitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, stellt jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
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